Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Elias König, Lupsteiner Weg 21, 14165 Berlin für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten (B.), Besondere Bestimmungen für Fotografie und Film (C.), und Besondere Bestimmungen für Mitarbeitergewinnung (D.).
A. GENERELLE BESTIMMUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Herrn Elias König, Lupsteiner Weg 21, 14165 Berlin, Deutschland (nachfolgend „HK“ oder „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte mit dem Auftraggeber durch HK, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat.
- Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
- Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen HK und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Rechte, die HK nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS
- Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben. Eine anderweitige Verwendung durch den Auftraggeber ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
- Der Auftraggeber versichert, dass die uns von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen und sonstigen Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
- HK behält sich vor, im Kundenauftrag erstelltes Material, insbesondere Fotografien, Filmaufnahmen und Grafiken, für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Der Auftraggeber genehmigt darüber hinaus HK die Erwähnung seines Namens und die Nutzung seines Logos in Marketingkampagnen, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken in Print- und elektronischen Medien.
IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, RECHTSMÄNGEL
- Die vertraglich geschuldete Leistung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere nach unserem Angebot.
- Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern in der Bundesrepublik Deutschland kein Dritter Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet HK nur, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
- Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von HK geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.
V. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
- Die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie Vertragsverlängerungen sind verbindlich in unserem jeweiligen Angebot festgelegt. Der Beginn der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Startzeitpunkt der Betreuung sowie der im Angebot angegebenen Vertragslaufzeit.
- Eine Kündigung hat zu mindestens durch E-Mail an info@eliaskoenig.de zu erfolgen.
VI. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT
- Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
- Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielsweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
- HK steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
- Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich angemessen im Falle höherer Gewalt (force majeure), sofern diese das Leistungserbringungsdatum beeinflusst. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen das Vorliegen oder die Dauer höherer Gewalt keinen Einfluss auf den Leistungszeitraum haben. Bei der Festlegung der angemessenen Verlängerung werden die Dauer des Hindernisses sowie eine angemessene Anlaufzeit berücksichtigt. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch unvorhersehbare Ereignisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. HK informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen und voraussichtliche Ende höherer Gewalt. Wenn der Zustand ununterbrochen mehr als drei Monate andauert oder sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände um mehr als vier Monate verlängert, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche und weitere Ansprüche ausgeschlossen. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Diese Regelungen gelten entsprechend, wenn die Umstände einen Unterlieferanten betreffen und sich auf die Belieferung von HK auswirken.
- Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. VIII. Haftung.
VII. PREISE, VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Höhe unserer Vergütung, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung sowie die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot.
- Unsere Preise bzw. unsere Vergütung, sowie etwaige Spesen (z.B. Fahrtkosten) richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach unserem Angebot. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sollten zusätzliche Arbeiten anfallen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, werden wir den Auftraggeber darauf hinweisen. Die zusätzlichen Arbeiten werden mit 120 € zzgl. MwSt. pro Stunde abgerechnet.
- Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von HK in Berlin zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zulasten des Auftraggebers.
- Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
- Spesen und Nebenkosten:
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung anfallenden Spesen und Nebenkosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Kommunikations- und Materialkosten.
- Reisezeiten werden mit dem Stundensatz gemäß dem Angebot berechnet. Für Reisen mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 € zzgl. MwSt. pro gefahrenem Kilometer berechnet. Flug- und Bahnreisen werden in der Economy Class abgerechnet.
- Übernachtungskosten werden in angemessenen Hotels bis zu einer Höhe von 200 € pro Nacht erstattet, sofern keine anderen Regelungen im Angebot festgelegt sind. In Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers können auch höhere Kosten erstattet werden, wenn diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unvermeidbar sind.
- Verpflegungskosten werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen abgerechnet.
- Sämtliche Spesen und Nebenkosten werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Pauschalen sind von der Belegpflicht ausgenommen.
- Die Erstattung der Spesen und Nebenkosten erfolgt zusammen mit der regulären Rechnungsstellung oder kann in einer gesonderten Rechnung erfolgen und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.
VIII. HAFTUNG
- HK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- HK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn HK wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
- HK haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung ist jedoch auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung gemäß den vorangegangenen Klauseln beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
- HK haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder von HK erstellte Webseiten und die daraus resultierenden Schäden.
- HK haftet nicht für die Sperrung eines Werbekontos oder von Social-Media-Profilen durch den Betreiber eines sozialen Netzwerks und die daraus resultierenden Schäden.
IX. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER
- HK ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen, wobei HK weiterhin für die Qualität und Erfüllung dieser Leistungen verantwortlich bleibt.
X. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber wird HK bei der Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und dabei insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den vereinbarten Besprechungen teilzunehmen, insbesondere an den zweimal wöchentlich stattfindenden Besprechungen während eines aktiven Betreuungsvertrags in der Mitarbeitergewinnung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, HK Zugang zu Servern, Webseiten, Social-Media-Konten usw. zu gewähren und die entsprechenden Zugangsdaten rechtzeitig und auf sichere Weise bereitzustellen.
- Inhalte, Fragebögen, Analysen und Bildmaterialien, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, müssen vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt und vollständig bearbeitet werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Unterlagen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. HK ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
- Werden im Rahmen der Vertragserfüllung Foto- oder Videoshootings durchgeführt und verschiebt der Auftraggeber das Foto- oder Videoshooting, hat er ab der zweiten Absage eine Pauschale i.H.v. 500,00 EUR brutto zu zahlen, um die entstandenen Kosten für Planung und Organisation zu decken. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedriger oder gar keinen Schaden eingetreten ist.
XI. GEHEIMHALTUNG
- Als „vertrauliche Informationen“ gelten alle Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs sowie andere Daten, die Filme, Hörspiele oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.
- Beide Parteien verpflichten sich, Stillschweigen über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zu bewahren und diese ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages und für die damit verbundenen Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
- Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer 2 gilt nicht für Informationen,
- die der jeweils anderen Partei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren,
- die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch HK bereits öffentlich zugänglich waren, ohne dass dies auf einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei beruhte,
- für die die jeweils andere Partei ausdrücklich und schriftlich ihre Zustimmung zur Weitergabe erteilt hat,
- die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne Verletzung der Vertraulichkeit aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Offenlegung und Verwendung dieser vertraulichen Informationen weder gegen vertragliche Vereinbarungen noch gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt,
- die die jeweils andere Partei unabhängig von den vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
- die gemäß gesetzlichen Auskunfts-, Informations- und/oder Offenlegungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesen Fällen wird die betreffende Partei die andere Partei so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich unterstützen, um gegen die Offenlegung vorzugehen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
XII. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt die Regelung in Ziff. 1 dieser AGB entsprechend.
XIII. ABTRETUNGSVERBOT
- Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
- Die Bestimmungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 dieser Vereinbarung finden keine Anwendung auf die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.
XIV. DATENSCHUTZ
Wir verarbeiten unsere Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Nähere Informationen zu den einzelnen Bestimmungen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber unter www.eliaskoenig.de/datenschutz.
XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Berlin.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von HK in Berlin, Deutschland, zuständige Gericht.
- HK ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XVI. SCHRIFTFORM
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
XVII. SALVATORISCHE KLAUSEL
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
- Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
- Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG
Für die Erstellung von Webseiten gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen die nachfolgenden spezifischen Regelungen. Im Falle widersprechender Regelungen haben die Bestimmungen dieses Abschnitts Vorrang.
I. VERTRAGSGEGENSTAND
- Der Gegenstand dieses Vertrages umfasst die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite. Darüber hinaus beinhaltet der Vertrag die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Webseite.
- Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 631 ff. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
II. LEISTUNGEN VON HK
- Der Umfang der von HK zu erstellenden Webseite richtet sich maßgeblich nach unserem Angebot.
- HK wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite betriebsbereit zur Verfügung stellen. Für die Bereitstellung der Webseite fallen in jedem Fall monatliche Hosting-Kosten an, die gesondert in einem weiteren Angebot vereinbart werden. Eine Übertragung der Webseite auf einen Server des Auftraggebers ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Nach Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber Zugang zum Administratorenbereich der Webseite.
- HK wird den Auftraggeber nicht rechtlich beraten. Die Parteien sind sich bewusst, dass HK keine Rechtsdienstleistungen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbringen darf.
- HK ist nicht verpflichtet, die erstellte Webseite zu warten und zu pflegen. Der Auftraggeber kann jedoch mit HK einen separaten Pflege- und Wartungsvertrag abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers darauf besteht nicht.
III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber stellt HK eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte vollständig und korrekt zur Verfügung. HK ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht in Bezug darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Falls der Auftraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, behält sich HK das Recht vor, unter Berücksichtigung von Rechten Dritter selbst Grafiken zu verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter zu versehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber.
- Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle Texte, Fotografien, Grafiken, das Impressum und die Datenschutzerklärungen, die gemäß den Wünschen des Auftraggebers verwendet werden sollen.
- Die in Ziff. 1 und 2 beschriebenen Daten werden HK in digitaler Form bereitgestellt.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Inhalte der Webseite geltendes Recht nicht verletzen. Im Falle von Abmahnungen wird der Auftraggeber HK unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen.
IV. ABNAHME
- Soweit keine erheblichen Mängel vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die fertiggestellte Webseite vertragsgemäß erstellt wurde (Abnahme). Die Abnahme kann auch konkludent erfolgen, indem der Auftraggeber die von uns erstellte Webseite verwendet. Eine Webseite gilt auch als abgenommen, wenn HK dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
- Die Abrechnung von Webseiten-Projekten erfolgt jeweils zum letzten Tag eines Kalenderjahres, unabhängig davon, ob das Projekt zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen ist. HK verpflichtet sich jedoch dazu, die Webseite gemäß den Vereinbarungen im Angebot fertigzustellen.
V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG
- HK räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von HK für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiliger Entstehung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, HK im Impressum und im Footer der Webseite als Urheber der Webseite zu benennen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN
- HK gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. HK übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen oder den Internetzugang der Nutzer.
- HK erbringt die Gewährleistung nach eigenem Ermessen. Sollte die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingen, so kann der Auftraggeber gemäß den §§ 634, 635 BGB seine Rechte geltend machen. Nach Ablauf einer von HK schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter gemäß § 637 BGB auf Kosten von HK durchführen lassen.
- Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
- HK ist nicht verpflichtet, Backups der Webseite zu erstellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
VII. RECHTE DRITTER
HK gewährleistet, dass durch die Ausübung der dem Auftraggeber gemäß diesem Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter verletzt werden. Sofern HK für die Erstellung der Webseite Technologien oder Software von Dritten verwendet, sichert HK zu, über die erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und befugt zu sein, die in Abschnitt V genannten Rechte an der Basistechnologie und der für die Erstellung der Webseite verwendeten Software zu gewähren.
VIII. KÜNDIGUNG
Wenn der Auftraggeber den Vertrag kündigt, ist HK berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dabei sind jedoch die Aufwendungen, die HK aufgrund der Vertragskündigung einspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, anzurechnen.
IX. WARTUNGSVERTRÄGE
- Die Parteien können einen separaten Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite des Auftraggebers abschließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht, und der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf.
- Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird HK sicherstellen, dass die Webseite erreichbar ist und gemäß den Wünschen des Auftraggebers aktualisiert wird. HK übernimmt jedoch keine Verantwortung für technische Störungen, auf die HK keinen Einfluss hat.
- Wenn die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine monatliche Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird jeweils zu Beginn des Monats im Voraus abgerechnet.
C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR FOTOGRAFIE UND FILM
Für die Erstellung von Fotografien und Filmen durch HK gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B. und D. folgende Bestimmungen, wobei diese besonderen Bestimmungen im Falle von Widersprüchen Vorrang genießen.
I. VERTRAGSGEGENSTAND
- HK erstellt für den Auftraggeber Fotografien sowie Recruiting- oder Imagefilme.
- Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrages gelten die §§ 631 ff. BGB.
II. LEISTUNGEN VON HK
- Der Auftraggeber teilt HK die spezifischen Anforderungen für die zu erstellenden Fotografien mit. Die Parteien sind sich darüber einig, dass HK bei der Umsetzung dieser Anforderungen kreative Freiheit genießt. Die genauen Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von HK zu entnehmen.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung des Materials ist ausgeschlossen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig. HK wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. HK haftet in diesem Zusammenhang nicht und wird vom Auftraggeber im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freigestellt.
- HK räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die von HK für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialien zu nutzen.
- Die Rohdaten verbleiben bei HK und müssen nicht an den Auftraggeber herausgegeben werden. Sie werden maximal sechs Monate lang aufbewahrt und danach gelöscht, sofern keine abweichenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MITARBEITERGEWINNUNG
(RECRUITING-KAMPAGNEN / SOCIAL-RECRUITING)
Für die Mitarbeitergewinnung durch HK gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen die folgenden Bestimmungen. Im Falle von widersprechenden Regelungen haben die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts Vorrang.
I. VERTRAGSGEGENSTAND
- Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber (Social-Recruiting).
- HK schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche. Der Auftraggeber ist daher auch zur Vergütung verpflichtet, wenn die Personalsuche keinen Erfolg hat.
II. LEISTUNGEN VON HK
- HK wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen unterstützen. Dabei wird HK für den Auftraggeber Stellenanzeigen erstellen (im Folgenden: Kampagnen) und vorbereiten sowie die Kampagnen im Auftrag des Auftraggebers schalten.
- HK wird für den Auftraggeber Kampagnen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing usw. schalten.
- Die Anzahl an gleichzeitig aktiv beworbenen Stellenanzeigen ist dem Angebot zu entnehmen.
- HK ist berechtigt, bei mehreren Stellenanzeigen des Auftraggebers die Stellen in der Kampagne monatlich zu wechseln. Der Auftraggeber hat das Recht, die Stelle zum Beginn eines jeden Monats zu ändern.
- Die Betreuungspauschale ist nicht nur für den Zeitraum fällig, in dem die Stelle aktiv beworben wird, sondern auch für den Zeitraum, in dem HK die nötige Kampagne vorbereitet. Dies umfasst die Erstellung von Anzeigen, das Festlegen von Zielgruppen und alle anderen erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen.
- HK kann für den Auftraggeber Werbekonten in den sozialen Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen.
- HK kann für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen und online stellen
- HK wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten.
III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber wird einen Bewerber, der durch die von HK generierten Kampagnen gewonnen wurde, innerhalb von zwei Werktagen kontaktieren.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den zweiwöchentlichen Besprechungen mit seinem von HK zugewiesenen Ansprechpartner teilzunehmen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, das von HK bereitgestellte Bewerber-Management-System zu nutzen und den Status der Bewerber täglich zu aktualisieren.
- Die Auswahl der Inhalte der Anzeigen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. HK wird den Auftraggeber nicht rechtlich inhaltlich beraten und ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte zu prüfen.
- Der Auftraggeber wird von HK gestaltete Anzeigen zur Veröffentlichung freigeben. Nach Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von HK abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen automatisch als abgenommen.
IV. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung unserer Vergütung in Verzug, sind wir berechtigt, laufende Kampagnen abzuschalten, bis der Auftraggeber die offene Vergütung innerhalb einer angemessenen Frist beglichen hat.
- Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote. Die Zahlung der Werbekosten erfolgt gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Werbeanbieter.
- Werbekosten belaufen sich auf mindestens 30 € pro Tag und pro aktiver Stellenanzeige. Diese Kosten gelten für den Zeitraum, in dem die Anzeige geschaltet ist.
- Sollte der Auftraggeber nicht über die notwendige Infrastruktur verfügen, behält sich HK das Recht vor, die Werbeanzeigen über eigene Werbekonten zu schalten und die Werbekosten mit dem Auftraggeber abzurechnen. In diesem Fall belaufen sich die Werbekosten pauschal auf 930 € zzgl. MwSt pro aktiver Stellenanzeige pro Monat. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Eine Rückzahlung der Werbekosten ist ausgeschlossen.
- Die Beendigung einer Kampagne oder einer geschalteten Stellenanzeige beendet den Vertrag nicht automatisch. Der Vertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter und verlängert sich automatisch gemäß den im Angebot festgelegten Konditionen, sofern der Auftraggeber nicht fristgerecht kündigt.
- Wenn der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter, selbst wenn keine Kampagne geschaltet ist. Der Auftraggeber bleibt während dieses Zeitraums zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
- In Einzelfällen hat der Auftraggeber die Möglichkeit, sich ungenutzte Monatskontingente der Betreuung zu speichern und bei einem erneuten Vertragsabschluss einzusetzen. Ein Recht darauf besteht für den Auftraggeber nicht, es wird von HK in Einzelfällen aus Kulanz eingeräumt. Nur nicht angebrochene Monate können als Kontingent gespeichert werden. Kontingente können maximal für 12 Monate gespeichert werden.
V. HAFTUNG
- HK haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen.
- HK übernimmt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche.
VI. NACH VERTRAGSBEENDIGUNG
HK wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichteten Landingpages, Werbekonten usw. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern der Kunde nicht einer längeren Speicherdauer zugestimmt hat.
Stand: 05/2024